Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Reibchen + Stegemann GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ bzw. „Auftragnehmer“)
Stand: 03.02.2026

TEIL A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Verkäufer/Auftragnehmer und dem Kunden über
    a) den Verkauf von Motorrädern/Kraftfahrzeugen (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge),
    b) den Verkauf von Fashion, Parts & Zubehör (stationär und online), sowie
    c) Werkstatt-, Service- und Custom-Leistungen (Werkverträge).
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer/Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zu.

§ 2 Vertragsschluss und Kommunikation

  1. Showroom / Ladengeschäft (vor Ort): Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Kauf- bzw. Werkstattvertrags oder durch Kassenbestätigung zustande.
  2. Online-Plattformen (z. B. mobile.de): Inserate sind grundsätzlich unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme/Bestätigung des Verkäufers zustande (z. B. schriftliche Bestätigung, Kaufvertragsunterzeichnung, Übergabe).
  3. Onlineshop (Fashion/Parts):
    a) Die Darstellung der Waren ist kein verbindliches Angebot.
    b) Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
    c) Der Vertrag kommt durch Annahme (Auftragsbestätigung in Textform oder Versand/Übergabe der Ware) zustande.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen können – soweit gesetzlich zulässig – in Textform erfolgen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Preise, Fälligkeit, Zahlung, Aufrechnung

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
  2. Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der Ware bzw. bei Abnahme der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Dem Verkäufer/Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
  4. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Haftung

  1. Der Verkäufer/Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 5 Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
  2. Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

TEIL B – Verkauf von Motorrädern/Kraftfahrzeugen

§ 6 Fahrzeugbeschaffenheit / Zustand

  1. Maßgeblich ist die im Kaufvertrag dokumentierte Beschaffenheit (insbesondere Ausstattung, Zustand, Laufleistung, ggf. Unfallschäden/Vorschäden, Zubehör).
  2. Bei Gebrauchtfahrzeugen sind alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingte Abnutzungen vertragsgemäß, sofern sie dem üblichen Zustand vergleichbarer Fahrzeuge entsprechen.
  3. Serien-, herstellungs- oder technisch bedingte Abweichungen (z. B. handelsübliche Toleranzen) stellen keinen Sachmangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigt wird.

§ 7 Showroomverkauf (vor Ort)

Beim Verkauf im Showroom kommt der Vertrag durch Unterzeichnung des Kaufvertrags zustande. Zahlung und Übergabe erfolgen nach Vereinbarung.

§ 8 Verkauf über Online-Plattformen

Fahrzeugangebote auf Online-Plattformen sind unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch den Verkäufer zustande (z. B. schriftliche Bestätigung, Kaufvertragsunterzeichnung, Übergabe).

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt für alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

§ 10 Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei Fahrzeugen

  1. Neufahrzeuge: Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  2. Gebrauchtfahrzeuge – Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr erfolgt nur, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Gebrauchtfahrzeuge – Unternehmer: Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, außer bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Übernahme einer Garantie.
  4. Nacherfüllung erfolgt – soweit rechtlich zulässig – nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

§ 11 Software, Elektronik, Updates, Abgas / Betriebserlaubnis

  1. Fahrzeuge können softwarebasierte Systeme enthalten. Gesetzlich erforderliche Updates richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und Herstellervorgaben.
  2. Änderungen an Software, Steuergeräten, Abgasanlagen oder sonstigen fahrrelevanten Komponenten (z. B. Mapping/Tuning) durch Dritte erfolgen auf Risiko des Käufers und können Betriebserlaubnis, Gewährleistung sowie Herstellergarantien beeinträchtigen oder ausschließen.
  3. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass nachträgliche Änderungen zulassungs- und versicherungsrechtlich zulässig sind.

TEIL C – Fashion, Parts & Zubehör

§ 12 Stationärer Verkauf (Ladengeschäft)

  1. Beim Kauf im Ladengeschäft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  2. Umtausch oder Rücknahme erfolgen – sofern angeboten – ausschließlich auf Kulanz nach den im Geschäft kommunizierten Bedingungen (z. B. Fristen, Originalzustand, Etiketten, Nachweis).

§ 13 Onlineshop (Fashion/Parts) – Widerruf, Lieferung, Gefahrübergang

  1. Beim Onlinekauf besteht für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung sowie Informationen zu Rücksendung/Retouren (inkl. Muster-Widerrufsformular) werden im Bestellprozess gesondert bereitgestellt und sind Bestandteil der vorvertraglichen Informationen.
  2. Lieferzeiten sind produktabhängig und ergeben sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung bzw. der Auftragsbestätigung.
  3. Gefahrübergang:
    a) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Verbraucher über.
    b) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister über.
  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 14 Kompatibilität, Einbauhinweise, Kundeneigene Teile

  1. Der Kunde ist verantwortlich, vor Bestellung die Kompatibilität von Parts/Zubehör mit dem jeweiligen Fahrzeug zu prüfen (z. B. Modelljahr, Ausführung, ABE/EG-BE, Zulassungsvoraussetzungen).
  2. Einbau- und Nutzungshinweise sind zu beachten. Sicherheitsrelevante Arbeiten sollen fachgerecht (ggf. durch eine Fachwerkstatt) durchgeführt werden.
  3. Bei Einbau/Verwendung kundeneigener Teile übernimmt der Auftragnehmer – soweit gesetzlich zulässig – keine Gewähr für Qualität, Passgenauigkeit und Folgeschäden, soweit diese auf dem kundeneigenen Teil beruhen.

§ 15 Eigentumsvorbehalt (Fashion/Parts & Zubehör)

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt für alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.


TEIL D – Werkstatt-, Service- & Custom-Leistungen

§ 16 Werkstattauftrag, Diagnose, Kostenvoranschlag

  1. Werkstattaufträge können schriftlich, in Textform oder mündlich erteilt werden.
  2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  3. Abweichungen bis zu 15 % gegenüber einem unverbindlichen Kostenvoranschlag gelten als genehmigt, sofern keine ausdrückliche Preisgrenze vereinbart wurde.
    Sobald erkennbar wird, dass die Kosten darüber hinaus wesentlich steigen, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich und holt eine Freigabe ein, soweit nicht sicherheitsrelevante Arbeiten erforderlich sind.
  4. Notwendige Zusatzarbeiten zur Herstellung/Erhaltung der Betriebssicherheit oder zur Vermeidung erheblicher Folgeschäden dürfen durchgeführt werden, wenn eine vorherige Zustimmung nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden kann; der Kunde wird hierüber schnellstmöglich informiert.

§ 17 Abnahme, Abholung, Standkosten, Zurückbehaltung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellungsmitteilung unverzüglich abzunehmen/abzuholen.
  2. Ab dem 3. Werktag nach Zugang der Abholaufforderung kann ein Standgeld in Höhe von 2,50 EUR pro Kalendertag berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug zurückzubehalten. Gesetzliche Pfandrechte (insbesondere Werkunternehmerpfandrecht) bleiben unberührt.

§ 18 Probefahrt, Testfahrten, Verschmutzung, Wertgegenstände

  1. Der Auftragnehmer ist zu Probe- und Testfahrten im für Diagnose und Qualitätskontrolle erforderlichen Umfang berechtigt.
  2. Im Rahmen der Arbeiten können unvermeidbare Verschmutzungen/geringfügige Veränderungen (z. B. Schutzfolien, Markierungen) entstehen; diese stellen keinen Mangel dar.
  3. Wertgegenstände sind vor Abgabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für im Fahrzeug belassene Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 19 Custom-Umbauten & Individualisierung

  1. Custom-Umbauten und Individualisierungen stellen keine Serienleistungen dar. Konstruktions- und funktionsbedingte Abweichungen in Optik, Geräusch, Wärmeentwicklung, Fahrverhalten oder Komfort können auftreten und stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  2. Soweit verwendet, gilt ergänzend das separate Custom-Umbau-Haftungsblatt als Bestandteil des Auftrags.

§ 20 Termine, Teileverfügbarkeit, Mitwirkungspflichten

  1. Genannte Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
  2. Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitiger Teilelieferungen, Herstellerverfügbarkeit oder höherer Gewalt liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers; in solchen Fällen verlängern sich Fristen angemessen.
  3. Der Kunde hat erforderliche Mitwirkungsleistungen (z. B. Freigaben, Bereitstellung von Informationen/Unterlagen) rechtzeitig zu erbringen.

TEIL E – Online-Auftritt & Schlussbestimmungen

§ 21 AGB-Zugänglichkeit

Diese AGB sind online abrufbar unter https://www.hd-bielefeld.de/agb und liegen in den Geschäftsräumen zur Einsicht aus.

§ 22 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.


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